Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten

Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.

 

Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:

  1. Praxisgebühr bei Überweisungen
    Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt worden ist, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr bezahlen.
  2. Quartalsübergreifende Praxisgebühren
    Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Praxisgebühr mehrfach zu entrichten.
  3. Befreiung von der Praxisgebühr
    Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.

 

Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung
Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr
112
Informationszentrale gegen Vergiftungen
0228 - 19 240
Einrichtung 3
Telefonnummer
Einrichtung 4
Telefonnummer